Grundlage sämtlicher Verträge ist das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch mündlichem oder schriftlichem
Auftrag zum Tragen. Der Vertrag kann eine einfache Bestellung sein.

Bei Hausanlieferung gilt besonders die Abnahmepflicht des Kunden.

Die Bezahlung ist in jedem Falle bar bei Vertragsabschluß oder bei Anlieferung zu leisten.
Sind andere Zahlungsvereinbarungen getroffen, so gilt der schriftliche Vertrag sinngemäß.
Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die Rechnung beglichen wurde.
Die gelieferte Ware bleibt auf jeden Fall bis zur Begleichung sämtlcher Kosten unser Eigentum.
Wir bieten eine 6 monatige Gewährleistung unseres Hauses, zuzüglich Werksgarantie.
Bei Geräten mit Anlieferung wird das Gerät angeliefert und Vorgeführt.

Umtausch von Gebrauchtgeräten ist ausgeschlossen.
 
Gerichtsstand ist in jedem Fall Hamburg
 
 
 gez.: Günter Barthels, Inhaber.